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Deutsche Bundesbank Artikel---Sidenote START---
Die Deutsche Bundesbank ist, als bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts, die Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland. Sie hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken.== Geschichte ==
Die Deutsche Bundesbank wurde durch das Bundesbankgesetz vom 26.07 1957 gegründet und nahm am 1.08 1957 ihre Arbeit auf. Damit ist sie Nachfolgerin der Bank deutscher Länder, der vorher eigenständigen Landeszentralbanken, sowie der Berliner Zentralbank und damit von 1950 bis 2001 für die Geldausgabe in Deutschland verantwortlich. Mit der Einführung des Euro ging die geldpolitische Souveränität an die Europäische Zentralbank (EZB) über.
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Bis die Europäische Zentralbank (EZB) 2001 die volle Währungshoheit bekam, hatte die Bundesbank drei Organe zu ihrer Steuerung. Der Zentralbankrat war das oberste Organ der Bundesbank. Er setzte sich zusammen aus:
- Dem Direktorium, das aus dem Präsidenten, dem Vizepräsident und 6 weiteren Mitgliedern des Direktoriums bestand. Diese 8 Personen wurden von der Bundesregierung vorgeschlagen.
- Den 9 Präsidenten der Landeszentralbanken. Diese wurden vom Bundesrat vorgeschlagen.
Das Direktorium war das geschäftsführende Organ der Bundesbank, während alle währungspolitischen Beschlüsse in dem Zentralbankrat gefällt wurden.
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Die Deutsche Bundesbank besteht jedoch weiter. Ihre neuen Aufgaben wurden mit dem 7. Gesetz zur Änderung des "Gesetzes über die Deutsche Bundesbank" vom 30.04 2002 neu festgelegt.
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Sie wirkt bei der Erfüllung der Aufgaben des Eurosystems ESZB mit dem Absicht der Preisstabilität mit.
Zusätzlich wirkt die Bundesbank an der (materiellen) Bankenaufsicht mit.
Sie ist sowohl am baren Zahlungsverkehr (nur klein) als auch am unbaren beteiligt. Beim Großbetragszahlungsverkehr hat sie einen nicht unerheblichen Anteil sowohl an den Beträgen als auch an der Menge der durchgeführten Zahlungen.
Zusätzlich führt die Bundesbank unentgeltlich Zahlungsverkehrskonten für den Staat und seine Untergliederungen.
Sie setzt sich für ein stabiles Finanzsystem ein und arbeitet in vielen Internationalen Organisationen mit. In manchen Organisationen vertritt sie Deutschland sogar offiziell. Außerdem veranstaltet die Bundesbank Seminare für die Zentralbanken der EU-Beitrittsländer und andere Länder.
Die Bundesbank verwaltet die Währungsreserven der Bundesrepublik und einen Teil der Reserven der EZB. Zusätzlich ist sie am Schuldenmanagement des Staats beteiligt.
Privatpersonen können in den Filialen unbegrenzt DM-Banknoten und -Münzen gebührenfrei in Euro umtauschen.
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Präsidenten der Deutschen Bundesbank bzw. deren Vorgängereinrichtungen seit 1948 |
- 1948 - 1957: Dr. Karl Bernard , Vorsitzender des Zentralbankrats der Bank deutscher Länder
- 1948 - 1957: Dr. Wilhelm Vocke, Präsident des Direktoriums der Bank deutscher Länder
- 1958 - 1969: Dr. Karl Blessing, Präsident der Deutschen Bundesbank
- 1969 - 1977: Dr. Karl Klasen , Präsident der Deutschen Bundesbank
- 1977 - 1979: Dr. Otmar Emminger , Präsident der Deutschen Bundesbank
- 1980 - 1991: Karl Otto Pöhl , Präsident der Deutschen Bundesbank
- 1991 - 1993: Helmut Schlesinger , Präsident der Deutschen Bundesbank
- 1993 - 1999: Prof. Dr. Dr. Hans Tietmeyer, Präsident der Deutschen Bundesbank
- 1999 - 2004: Ernst Welteke, Präsident der Deutschen Bundesbank
- 2004: Dr. Jürgen Stark, Interimsvorsitzender
- 2004 - heute: Prof. Dr. Axel A. Weber, Präsident der Deutschen Bundesbank
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Der Vorstand ist das oberste Organ der Bundesbank. Es setzt sich zusammen aus:
- Dem Präsidenten, dem Vizepräsident und 2 weiteren Mitgliedern des Vorstands. Diese 4 Personen werden von der Bundesregierung vorgeschlagen.
- 4 weiteren Mitgliedern des Vorstands. Diese werden vom Bundesrat vorgeschlagen.
Bestellt werden alle Mitglieder des Vorstands vom Bundespräsidenten, i.d.R. für 8 Jahre, mindestens aber für 5 Jahre.
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